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Inselregierung - Cabildo Insular

Die Autonome Regierung der Kanarischen Inseln ist eine der siebzehn, die den spanischen Staat bilden. Sie ist, wie das restliche spanische Staatsgebiet, in die Europäische Union eingegliedert, weist jedoch im Vergleich zu den anderen Gebieten der EU einige Besonderheiten auf. Beide Provinzhauptstädte, Santa Cruz de Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria, üben gemeinsam die Funktion der politischen Hauptstadt aus. Jede der Inseln des Archipels verfügt zudem über ein eigenes Regierungsorgan, das Cabildo Insular (Inselregierung) genannt wird. Das Gebäude der Inselregierung von Teneriffa, auf dem Plaza de España (Spanienplatz) der Hauptstadt, ist im Laufe der Jahre zu einem echten Wahrzeichen von Teneriffa geworden. Das Inselgebiet ist in einunddreißig Gemeinden aufgeteilt. Die Universität hat ihren Sitz in der ehemaligen Hauptstadt, La Laguna, und viele Länder haben eine konsularische Vertretung auf der Insel. Obwohl ein Großteil der Bevölkerung katholisch ist, sind viele andere Religionen, vorwiegend europäische, aus geschichtlichen Gründen auf der Insel vertreten und verfügen über Stätten, um Gottesdienste abzuhalten.

EXCMO. CABILDO INSULAR DE TENERIFE

Información:
Centro de Servicios al Ciudadano 901 501 901 - Fax 922 239 704 ; Centralita 922 239 500
Web: www.tenerife.es
Plaza de España s/n
38003 Santa Cruz de Tenerife

Die Inselregierung von Teneriffa

Das sog. Cabildo von Teneriffa ist die mit der Regierung der Insel beauftragte Institution. Sie wurde 1913 gegründet. Ihr Hauptsitz befindet sich auf der Plaza de España in Santa Cruz de Tenerife und verfügt über ein Netz an Dienststellen und Bürgerbüros in unterschiedlichen Gemeinden der Insel.

Die Cabildos - deren Bezeichnung sich auf die Institutionalisierung der Organisation bezieht, die sich aus der Eroberung der königlichen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria und La Palma) durch Anerkennung der ihnen gewährten Sonderrechte durch die Katholischen Könige ergibt und die später mit der Vorstellung einer einheitlichen Verwaltung in jedem Inselgebiet gleichgesetzt werden kann - entstehen durch das Gesetz vom 11. Juli 1912 als lokale Gebietskörperschaften in ihrer heutigen Form.

Dieses neue Verwaltungsgesetz der Kanaren, das in Madrid während der Amtszeit des liberalen Ministerpräsidenten José Canalejas veröffentlicht und von König Alfonso XIII unterzeichnet wurde, hat weder den Ursprung, noch ist es eine Antwort auf eine vernünftige Entscheidung des staatlichen Gesetzgebers, um konkrete grundlegende Probleme zu lösen, sondern um den sog. "Pleito Insular" (Inselstreit) zu bewältigen, der zu diesem Zeitpunkt bereits zu einem staatstragenden Problem geworden war und auf das man eine Antwort geben musste. Das Cabildo-Gesetz, mit dem die Cabildos gegründet werden, unterteilt nicht die Provinz der Kanaren (Einheitsprovinz), und die alte Provinzregierung (Diputación Provincial de Canarias), die 100 Jahre zuvor durch die Verfassung von Cádiz von 1812 mit einziger Hauptstadt in Santa Cruz de Tenerife geschaffen wurde, besteht weiter fort, womit das Hauptproblem, das die Entstehung des vorbenannten Gesetzes von Canalejas genährt hat, ungelöst blieb.

Das besondere Verdienst des Gesetzes von 1912 besteht in der Anerkennung der eigenen Rechtspersönlichkeit und Organisation für das Offenkundigste und Natürlichste der Inselgruppe, nämlich für jede einzelne ihrer sieben Inseln. Das Cabildo-Gesetz von 1912 hat eine Institution wiederhergestellt und anerkannt, die für die Kanarischen Inseln verwaltungstechnische Garantien bedeute und mit der gemeinschaftlichen Eigentümlichkeit und Mentalität der Kanaren als historisches Unterscheidungsmerkmal verbunden war. Gleichzeitig jedoch entstand diese "geniale Formel" - wie sie seinerzeit Marcos Guimerá Peraza, einer der Historiker, der diese Angelegenheit am eingehendsten und mit dem meisten Interesse genauer untersucht hat - zu dem Zweck, die angeschlagene Einheit der Kanaren zu bewahren.

1925 verschwindet die Provinzregierung der Kanaren, die Cabildos werden bestätigt und bilden die Provinzialvertretung Mancomunidad Provincial de Cabildos. (Eine Provinz, Eine Provinzregierung der Kanaren, Eine Provinzialvertretung der sieben Cabildos).

Der vom herausragenden Staatsmann José Canalejas im Parlament geäußerte Plan der regionalen Konsolidierung, der durch das Cabildo-Gesetz von 1912 und die spätere Verordnung Gestalt annahm, wurde jedoch am 21. September 1927 infolge des Königlichen Gesetzesdekrets, durch das die Aufteilung der Provinz der Kanaren unter der Diktatur von Primo de Rivera vorgenommen wurde, zunichtegemacht.

Nach der Aufteilung der Provinz gruppieren sich die Cabildos in zwei interinsulare Provinzialvertretungen um: Die von Santa Cruz de Tenerife umfasst die Cabildos von Teneriffa, La Palma, La Gomera und El Hierro (die Hauptstadt ist Santa Cruz de Tenerife). Estanislao Brotons y Poveda war von 1924 bis 1927 Präsident des Cabildos von Teneriffa und der erste Präsident der Provinzialvertretung von Santa Cruz de Tenerife sowie der fünfte Präsident der Inselregierung von Teneriffa.

Während der 40 Jahre Franco-Diktatur bestanden die Cabildos und Provinzialvertretungen mit ähnlichen Kompetenzen weiter, wie denen, die ihnen seit ihrer Gründung zugewiesen waren. Die Aufteilung der Provinz wurde ebenfalls festgeschrieben, aber die Meinungsverschiedenheiten zwischen Gran Canaria und Teneriffa blieben unverändert, wenn auch weniger heftig als in vergangenen Zeiten.

Andererseits wird im Kommunalverwaltungsgesetz von 1950 und später in der Neufassung von 1955 nur ein Artikel der Sonderregelung der Kanarischen Inseln gewidmet, in dem das System der Cabildos als eigene Verwaltungsbehörden anerkannt wird. Später hat das Gesetz zur Wirtschafts- und Steuerregelung von 1972 die Cabildos der Inseln endgültig konsolidiert, indem es sie anhand von Gebühren, Luxussteuer und Spezialtarif mit einem eigenen gesunden Haushalt ausstattet. Darüber hinaus werden unsere Inseln in der Verfassung von 1978 institutionell anerkannt, indem ihnen die Eigenverwaltung in Form von Cabildos garantiert wird.

Im Kommunalverwaltungsgesetz von 1985 werden "die Cabildos als Leitungs-, Verwaltungs- und Vertretungsorgane einer jeden Insel" betrachtet. Von diesem Zeitpunkt an hat die finanzielle Leistungsfähigkeit einerseits und seine de facto Situation als gültiger Gesprächspartner der Zentralregierung andererseits dazu beigetragen, dass das Autonomiegesetz die Cabildos als Einrichtungen mit doppeltem Charakter betrachtet: zum einen Inselregierungen und gleichzeitig autonome Institutionen. Darin kommt die Hochachtung und die Einordnungsschwierigkeit einer solch einzigartigen Institution in der spanischen rechtlich-öffentlichen Organisationslandschaft durch den staatlichen Gesetzgeber zur Geltung. 

Das Kanarische Parlament verabschiedete später zwei Cabildo-Gesetze. Das Gesetz von 1986 und das von 1990, letzteres durch das von 1996 modifiziert, in dem die Gebietskörperschaften der Inseln mittels der Übertragung und der intersubjektiven Delegation für ihre Verwaltung autonome  - seinerzeit staatliche - Kompetenzen erhalten haben. Damit wird die Sonderregelung der Cabildos als echte Inselregierungen konsolidiert und diesen eine besondere Organisation und Funktionsweise entsprechend ihren Kompetenzen und ihrer institutionellen Position und mit den besonderen gesellschaftlich-politischen Merkmalen der Inselgruppe gewährt.

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